Neuen Test-Verordnung 3G und Nachweise für das Training.
Neuen Test-Verordnung 3G und erforderliche Nachweise für das Training.
Ab dem 23. August 2021 müssen ungeimpfte Personen einen Negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48h) in Innenbereichen vorlegen. Ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler*innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden.
Die Ju-Jutsu-Trainer*innen werden folgende Nachweise akzeptieren (ggf. einsammeln):
- einmalig: eine "normale" Schulbescheinigung ("Kind xy besucht Schule z") oder
- einmalig: eine Bescheinigung der Schule, das das Kind dort an qualifizierten Tests teilnimmt oder
- vor jedem Training: eine qualifizierte Selbstauskunft - mit der Vorgabe: nicht älter als 24h oder
- vor jedem Training: den negativen Testnachweis aus den Teststationen: nicht älter als 24h.
Geimpfte und Genesene bringen bitte folgenden Nachweise mit:
- Impfnachweis/Impfpass (2te Impfung muss länger als 2 Wochen her) oder
- Genesenennachweis (mind. 28 Tage alt)
